Personalbestand
* exkl. Praktikumsplatz
Aus- und Weiterbildung
Um den Anforderungen der verschiedenen Anspruchsgruppen an eine moderne Institution im Freiheitsentzug gerecht zu werden, ist eine fundierte Grundausbildung des Personals unumgänglich. Nebst den obligatorischen Aus- und Weiterbildungen wird Wert auf individuelle Aus- und Weiterbildung gelegt.
Grundsätzlich sind die Mitarbeitenden im Betreuungs- und Sicherheitsdienst verpflichtet, die Berufsausbildung zum Fachmann bzw. Fachfrau im Justizvollzug zu absolvieren. Mitarbeitende, die bei Stellenantritt über eine gleichwertige Ausbildung wie z.B. Sozialpädagoge, Arbeitsagoge oder ähnliches verfügen, können von der Verpflichtung ganz oder teilweise entbunden werden. Für diese Mitarbeitenden besteht bei Bedarf auch die Möglichkeit, einzelne Module zu besuchen.