Der Schutz der Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten wird durch die konsequente Umsetzung der Sicherheitskonzepte gewährleistet. Ein koordiniertes Vorgehen mit externen Anspruchsgruppen wie Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, Vollzugsbehörden usw. sorgt für einen geordneten Verfahrensablauf.
Ein individueller Vollzugsplan fördert die Wiedereingliederung der eingewiesenen Personen in die Gesellschaft. Mit den vorhandenen Ressourcen wird im Rahmen des Leistungsauftrages wirtschaftlich und sorgfältig umgegangen.