Gemeinsam mit den Gefangenen erstellte Aufenthalts- oder Vollzugspläne schaffen Transparenz, vermitteln Perspektiven für die Zeit des Freiheitsentzuges und ergeben Massnahmen im Hinblick auf die Wiedereingliederung.
Normalvollzug
Der Freiheitsentzug hat das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. So weit als möglich soll der Freiheitentzug den allgemeinen Lebensverhältnissen entsprechen und die Betreuung der Gefangenenen gewährleisten. Auch sind schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Personals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen.
Die Abteilung Strafvollzug ist in eine Vollzugsgruppe sowie in Kleingruppen unterteilt, welche nach differenzierten Konzepten geführt werden. Die Integration der Gefangenen in die jeweilige Gruppen orientiert sich nach den Ressourcen bzw. Defiziten der inhaftierten Personen.
Der Vollzugsplan, ist integraler Bestandteil des Strafvollzugs und regelt den Ablauf während dem Aufenthalt. Die mit den Gefangenen erstellte Planung schafft Transparenz, vermittelt Perspektiven während des Freiheitsentzuges und ergibt Massnahmen im Hinblick auf die Wiedereingliederung.
Untersuchungs- und Sicherheitshaft
Die Abteilung Untersuchungshaft stellt den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Luzern Haftplätze für die Untersuchungshaft zur Verfügung. Besteht Verdunklungsgefahr, kann die zuständige Behörde zudem Einzelhaft verfügen.
Entfällt die Verdunklungsgefahr u.a. können die inhaftierten Personen in den Gruppenvollzug wechseln. Der Tagesablauf ist mit demjenigen im Strafvollzug zu vergleichen. Zuständig für die Gewährung der Hafterleichterung (Gruppenvollzug) ist die zuständige Staatsanwaltschaft.
Sicherheitsabteilung
In diesem Bereich können Gefangene, bei denen eine akute Flucht- und/oder Gemeingefahr bzw. Selbst- und Fremdgefährdung besteht, sicher und von anderen Gefangenen getrennt, untergebracht werden. Sicherheitsbedingte Haftformen werden im Rahmen der Einzelhaft vollzogen.