Arbeit und Beschäftigung

Ein geregelter Arbeitstag mit klaren Strukturen und Regeln ist ein zentraler Bestandteil für eine erfolgreiche für die Wiedereingliederung in die Erwerbsarbeit nach dem Freiheitsentzug. Verpackungsarbeiten und Mailings externer Auftraggeber gehören zu den Haupttätigkeiten.

Personen im Freiheitsentzug werden sinnvoll und ihren Fähigkeiten entsprechend beschäftigt bzw. geschult. Die Zuteilung erfolgt unter dem Aspekt der Sicherheit, Eignung, des Leistungsvermögens und der Lernbereitschaft. Den wirtschaftlichen und betrieblichen Kriterien wird Rechnung getragen. Die eingewiesenen Personen werden in Form eines Arbeitsentgeltes entschädigt (ca. Fr. 26.- pro Tag), wobei nicht nur die Arbeitsleistung, sondern auch das Sozialverhalten berücksichtigt und beurteilt wird. Die Ansätze richten sich nach den Richtlinien des Strafvollzugskonkordates der Nordwest- und Innerschweiz.

Es werden in der JVA Grosshof keine Ausbildungsplätze (Lehre, Attest) mit anerkanntem Abschluss angeboten.

Förderarbeitsplatz

Im Rahmen der Förderarbeitsplätze wie Hausdienst, Controller, Lagerist und Küchendienst werden 6 bis 12 Personen beschäftigt. Für eingewiesene Personen mit entsprechender Eignung besteht zusätzlich die Möglichkeit, Gartenarbeiten innerhalb der Gefängnismauern zu verrichten.

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Sie brauchen jemanden, der Ihnen ein Montageproblem löst, einen Verpackungsauftrag ausführt, einen Grossversand abwickelt oder andere Leistungen übernimmt? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir können Ihnen helfen.

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